I. Allgemeines

Maßgeblich Vertragsgrundlage für alle von HVT Automobile GmbH durchzuführenden Verkäufe sind die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie etwaige individuelle Vereinbarungen; sie haben Vorrang vor abweichenden Bedingungen des Käufers, die nicht anerkannt werden.

II. Angebote und Unterlagen

1. Angebote des Verkäufers, insbesondere solche, die durch Kunden im Neuwagenkonfigurator von HVT Automobile GmbH (www.hvt-automobile.de) einzuholen sind, sind grundsätzlich freibleibend. Soweit dem Kunden ein schriftlicher Bestellauftrag des Verkäufers vorliegt und nichts anderes vereinbart ist, so ist das Angebot für die Zeit von 2 Wochen nach Abgabe bindend.

2. Der Verkäufer gibt grundsätzlich keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien für Waren sowie für Angaben, Beschreibungen oder Zeichnungen in Preislisten, Katalogen oder Drucksachen ab. Dies gilt insbesondere auch für im Internet veröffentlichte Angaben, Beschreibungen oder Zeichnungen.

III. Vertragsschluss

1. Der Vermittlungsvertrag ist abgeschlossen, wenn die Firma HVT Automobile GmbH die Annahme der Bestellung innerhalb von 4 Wochen bestätigt, oder die Lieferung ausgeführt ist. Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Nachträgliche Änderungen in den Vertragsunterlagen durch den Auftraggeber werden erst durch schriftliche Zustimmung durch HVT Automobile GmbH, die jeweilige Änderung betreffend, wirksam.

IV. Preise

1. Alle Preise gelten ab Verkaufsniederlassung inklusive Mehrwertsteuer (derzeit 19%) zzgl. Kosten für Aufbereitung und Zubehör.

2. Eine Mehrwertsteuererhöhung wird im kaufmännischen Verkehr sofort, im nicht kaufmännischen Verkehr dann an den Kunden weiter berechnet, wenn die Ware nach dem Ablauf von vier Monaten nach Vertragsschluss geliefert wird.

V. Zahlungsbedingungen und Verzug

1. Der Kaufpreis ist bei Übergabe des Fahrzeuges, spätestens jedoch 10 Tage nach Bereitstellung des COC-Papiers und des Fahrzeuges zur Zahlung fällig. Alle Zahlungen sind aufs äußerste zu beschleunigen und vom Käufer ohne jeden Abzug (Skonto, Rabatt) zu zahlen. HVT Automobile GmbH erhebt ab dem 11. Tag ein Standgeld in Höhe von € 25,00 pro Tag zur Deckung der Finanzierungskosten.

2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.

VI. Lieferzeit, Lieferort und Gefahrenübergang

1. HVT Automobile GmbH ist zur Lieferung des Kaufgegenstandes verpflichtet. Streik, höhere Gewalt und Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten befreien HVT Automobile GmbH von der Lieferverpflichtung, ein Schadensersatz wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen.

2. Bei Überschreitung des Liefertermins von mehr als 4 Wochen muss der Auftraggeber der Firma HVT Automobile GmbH eine Nachfrist von weiteren 4 Wochen zugestehen. Die Ausstattung (Serien- und Sonderausstattung) richtet sich nach dem Modus des jeweiligen Auslieferungslandes und kann von der deutschen Ausstattung abweichen.

3. Bei Änderung des Übergabeortes erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,00 €

4. Wenn das Fahrzeug nicht auf die Person/Adresse zugelassen wird, welche in der Verpflichtungserklärung / Vollmacht steht, erheben wir für den erforderlichen Mehraufwand eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 250,00 €.
Alle Angaben entsprechen den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhandenen Kenntnissen. Vorbehalten bleiben Änderungen des Herstellers, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht erheblich mindern.

5. Liegen zwischen Abschluss des Kaufvertrages und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate, so hat der Käufer dem Verkäufer eine nach Kaufvertragsabschluss eintretende, vom Verkäufer nachzuweisende Preiserhöhung des Herstellers bis zu einer Höhe von 2,5% des Bruttokaufpreises zu erstatten. Maßgeblich zum Nachweis einer Preiserhöhung ist die offizielle Preisliste des jeweiligen Herstellers.

6. Sollte der Auftraggeber unberechtigt die Vertragserfüllung verweigern verpflichtet er sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 20% des Kaufpreises.

7. Ist Lieferung frei Haus vereinbart, so obliegt das Abladen dem Verkäufer bzw. dem von ihm beauftragten Spediteur. Bei Lieferung an den Anlieferungsort werden für Lastwagen und Anhänger/Lastzug befahrbare Anfuhrwege vorausgesetzt. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Käufers den befahrbaren Anfuhrweg, so haftet der Käufer für die hierdurch auftretenden Schäden. Die Anlieferzeit ist vorab zu vereinbaren. Vom Käufer verschuldete Wartezeiten/Standzeiten werden berechnet. Bei Lieferung geht die Gefahr bezüglich des Kaufgegenstandes mit Übergabe durch den Spediteur an den Käufer über.

VII. Garantie

1. Alle Fahrzeuge werden mit COC-Dokument (Certificate of Conformity) und einem vom autorisierten Vertragshändler abgestempeltem Serviceheft (Garantieheft) ausgeliefert. Bedingung für die Übergabe des Serviceheftes ist die Einreichung einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I. Die Halterdaten aus der Zulassungsbescheinigung Teil I müssen mit den Angaben des Bestellers übereinstimmen.

2. Alle Fahrzeuge haben 3 Jahre TÜV und AU.

3. Der Umfang und die Dauer der Garantie richten sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Herstellers.

4. Bei Abholung in Hilden werden Transportschäden, die bei Fahrzeugübergabe festgestellt werden von der Firma HVT Automobile GmbH behoben.

VIII. Eigentumsvorbehalt

1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Kaufgegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor.

IX. Sachmängel

1. Gegenüber dem Käufer ist die Haftung für Sachmängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit die Haftung gesetzlich vorgeschrieben ist, z.B. bei Vorliegen einer Beschaffenheitsgarantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen sowie bei Haftung für sonstige Schäden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

2. Bei Sachmängelansprüchen behält sich die Firma HVT Automobile GmbH das Recht einer dreimaligen Nachbesserung vor. Ort der Nachbesserung ist der Firmensitz von HVT Automobile GmbH.

X. Haftung

1. HVT Automobile GmbH haftet für Schäden, die nicht am Kaufgegenstand selbst entstanden sind, gleichgültig aus welchen Rechtsgründen, im Falle
a) Von vorsätzlicher oder grob fahrlässiger, nicht jedoch fahrlässiger Pflichtverletzung durch ihn selber (Verkäufer), seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen; bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auch im Falle fahrlässiger Pflichtverletzung,
b) Des Vorliegens von Mängeln, die der Verkäufer arglistig verschwiegen hat,
c) der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bzw. nach § 823 BGB.
Eine weitergehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Steht dem Käufer nach diesem Abschnitt „Haftung“ ein Schadenersatzanspruch zu, so verjähren diese mit Ablauf der nach dem Produkthaftungsgesetz oder §823 BGB genannten Verjährungsfristen.

XI. Schlussklausel

1. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hilden bzw. das für Hilden zuständige Gericht.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Verhandlungssprache ist deutsch.