Beim Kauf eines EU-Neuwagen über das Intemet stellen sich unseren Kunden erfahrungsgemäß viele Fragen. HVT
Automobile steht allen Kunden am Telefon geme zur Verfügung. Da die meisten Fragen, die sich Ihnen mit
Sicherheit stellen, auch in der Vergangenheit schon gestellt wurden, haben wir im Folgenden die meistgestellten
Fragen und deren Antwoften zusammengefasst. Dies erspart Ihnen viel Zeit am Telefon, denn erfahrungsgemäß sind
unsere Leitungen aufgrund der Vielzahl von Anrufen häufig besetzt. Wenn Sie also schnell Informationen
benötigen, schauen in der unten stehenden Aufstellung einmal nach, ob lhre Frage nicht vielleicht schon beantwortet
werden kann.
Klicken Sie auf eine Frage, um Ihre Antwort anzuzeigen.
Wieso sind EU-Neufahrzeuge aus dem europäischen Ausland günstiger?
Viele unserer EU-Neufahrzeuge beziehen wir aus den Niederlanden. Dort gelten andere Steuersätze. Auf Neuwagen, wie zum Beispiel Seat, Skoda und Suzuki wird eine Luxussteuer und eine Umsatzsteuer erhoben. Die Luxussteuer entfällt bei Exporten ins Ausland, da diese Steuer nur gegenüber niederländischen Kunden erhoben werden muss. Diesen zusätzlichen Rabatt geben wir an unsere deutschen Kunden weiter, was die Neuwagen im Vergleich zum deutschen Handel wesentlich günstiger macht.
Weshalb sollte ich mein Fahrzeug nicht direkt im Ausland kaufen?
Die großen Abnahmemengen von Neuwagen bei den ausländischen Vertragshändlern ermöglichen uns die Durchsetzung von hohen Rabatten, die wir an unsere Kunden weitergeben können. Zusätzlich erledigen wir die notwendigen Transaktionen wie die Ausstellung der allgemeinen Betriebserlaubnis (sog. COC Papiere) für Ihr EU-Neufahrzeug, die Hilfestellung in steuerlichen Fragestellungen, den Transport und die Ausstellung der Transportdokumente, die Sie viel Zeit und zusätzlich Geld kosten würde. Diese Kosten sind bei uns im Fahrzeugpreis enthalten. Nicht zuletzt wären Sie bei einem selbst organisierten Einkauf im Ausland gezwungen, mehrere Vertragshändler zu besuchen, um sich ein Bild über das Angebot zu machen.
Hat das EU-Fahrzeug Herstellergarantie?
Unsere Neufahrzeuge von Seat und Skoda und werden generell mit zwei Jahren Herstellergarantie ausgeliefert. Bei den Marken Hyundai, Suzuki und Dacia haben Sie sogar drei Jahre Garantie.
Sie erhalten das original abgestempelte Bordbuch (inkl. 0-KM-Inspektion) mit allen Dokumenten. Die Herstellergarantie gilt europaweit. Das bedeutet, dass jeder Vertragshändler innerhalb der Europäischen Gemeinschaft Garantiearbeiten an Ihrem Fahrzeug durchführt, egal wo Sie Ihr Fahrzeug gekauft haben. Dies geht schon aus dem Europäischen Recht auf freien Warenverkehr hervor.
Gibt es Ausstattungsunterschiede im Vergleich zu deutschen Neufahrzeugen?
Die Produktion der Neufahrzeuge erfolgt bei fast allen Herstellern in einem Werk, unabhängig davon, in welches Land das Fahrzeug ausgeliefert wird. So ist es bei Seat als Beispiel so, dass in Spanien, beziehungsweise Portugal (Seat Alhambra) produziert wird. Die Fahrzeuge werden anschließend von dort in alle europäischen Länder überführt. Dennoch gibt es in den einzelnen Ländern unterschiedliche Serienausstattungen, da die einzelnen Märkte unterschiedliche Bedürfnisse äußern. So ist zum Beispiel das ESP (elektronisches Stabilitätsprogramm) ein Ausstattungsmerkmal, welches außerhalb von Deutschland nur selten verlangt wird, in Deutschland jedoch serienmäßig in jedem Neuwagen verkauft wird. Mittels der auf dieser Seite verfügbaren Preislisten können Sie sich jedoch einen umfassenden Überblick über die im Ausland verfügbaren Ausstattungen machen und diese anschließend mit den deutschen Ausstattungslisten vergleichen. Sie werden feststellen, dass sich die Ausstattungen nur in wenigen Details unterscheiden.
Wofür benötige ich die Zulassungsbescheinigung Teil II als Zubehör, wenn die Fahrzeuge mit einem COC-Papier ausgeliefert werden?
Wir haben im Laufe unserer Tätigkeit die Erfahrung gemacht, dass es in einigen Fällen zu Problemen bei der Zulassung seitens der Straßenverkehrsämter (insb. in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen) kam. Im Fahrzeugpreis enthalten sind die Fahrzeugdokumente, das sog. "Certificate of Conformity (COC)". Mittels dieses Dokumentes ist es nach geltender Gesetzeslage Vorschrift für die Zulassungsstellen, ein Fahrzeug aus dem EU-Ausland in Deutschland zum Straßenverkehr zuzulassen. Leider sind einige Zulassungsstellen mit besonderen Arbeitsanweisungen der Meinung, dass zusätzliche Dokumente benötigt werden. Aus diesem Grund bieten wir seit Kurzem unseren Kunden die Möglichkeit, für 80 € Aufpreis eine Blanko-ZB II für ihr Fahrzeug zu erwerben.
Ich würde Ihnen empfehlen, sich bei Ihrer Zulassungsstelle zu erkundigen, ob diese das COC Dokument sowie die Rechnung von uns zur Zulassung Ihres Fahrzeugs genügt. Generell ist jedoch in der Straßenverkehrszulassungsordnung geregelt, dass Fahrzeuge mit dem dazugehörigen COC Dokument ohne weitere Unterlagen zum Straßenverkehr zugelassen werden müssen. Trotzdem scheint es so, dass einige Straßenverkehrsämter ihre eigenen Gesetze machen.
Wie bestelle ich ein Fahrzeug bei HVT Automobile?
Gerne können Sie unseren Konfigurator nutzen, um sich ein Fahrzeug nach Ihren Wünschen zusammen zu stellen. Das am Ende angezeigte PDF-Dokument können Sie sich ausdrucken oder abspeichern.
Zur Bestellung schicken Sie uns dieses Dokument, zusammen mit Ihren persönlichen Daten einfach an bestellung@hvt-automobile.de. Sie erhalten von uns dann einen Kaufvertrag.
Gerne nehmen wir Ihre Bestellung jedoch auch telefonisch entgegen. Dies hat den Vorteil, dass evtl. aufgetauchte Fragen zur Ausstattung oder zum Ablauf direkt geklärt werden können.
Muss ich eine Anzahlung leisten?
Teil der umfangreichen Serviceleistungen von HVT Automobile GmbH ist auch die Tatsache, dass Sie bei uns Ihr Fahrzeug erst dann bezahlen, wenn Sie es abholen. Das bedeutet, dass bei uns keine Anzahlung fällig wird. Erst wenn Sie Ihr Fahrzeug bei uns in Trier übernehmen, bezahlen Sie die Rechnung. Zu diesem Zeitpunkt sind Sie jedoch bereits Eigentümer des Fahrzeuges, da die Zulassung im Normalfall dann schon erfolgt ist.
Was passiert nach der Bestellung eines Fahrzeugs?
Beim Eingang des von Ihnen unterschriebenen Auftrags bestellen wir das Fahrzeug noch am gleichen Tag bei unserem verbundenen Vertragshändler.
Die Auftragsnummer Ihrer Bestellung wird im gleichen Zuge in unsere Auftragsdatenbank, die Sie unter http://www.hvt-automobile.de/hvt/tracking.html finden, eingestellt. Sie erhalten von uns als Auftragsbestätigung eine E-Mail mit dem Hinweis, dass Ihr Fahrzeug bestellt wurde. Anschließend haben Sie 24 Stunden am Tag die Möglichkeit zu sehen, was Ihr Fahrzeug gerade macht. Wenn sich an dem Status etwas ändern, werden Sie automatisch per E-Mail benachrichtigt. Selbstverständlich sind wir im Zeitraum zwischen Bestellung und Auslieferung auch jederzeit telefonisch für Sie da, um Fragen zu benatworten.
Wie erhalte ich die erforderlichen Papiere für die Zulassung?
Die Zulassung Ihres Fahrzeugs ist generell sehr einfach. Sie erhalten von uns die allgemeinen Betriebserlaubnis (COC-Papier) per Post vor der Übergabe des Fahrzeugs. Mit dieser Betriebserlaubnis können Sie Ihr Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt zulassen. Dort wird Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) sowie Teil I der Zulassungsbescheinigung (ehemals Fahrzeugschein) ausgestellt. Zusätzlich erhalten Sie für Neufahrzeuge automatisch 3 Jahre TÜV und AU. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II durch uns vornehmen zu lassen. Bitte wählen Sie dies gesondert bei der Bestellung im Bereich "Zubehör" aus. Aus diesem Verfahren ergibt sich zudem ein besonderer Vorteil für unsere Kunden. Aufgrund der Tatsache, dass das COC-Dokument ein einmaliges Dokument ist, verbrieft dies zusätzlich das Eigentum am Fahrzeug. Das bedeutet, dass unsere Kunden bereits vor der Zahlung Eigentümer des Fahrzeugs sind. Das schafft zusätzliche Sicherheit für die Kunden und Vertrauen in HVT Automobile GmbH.
Welche Unterlagen benötige ich bei der Zulassung?
Die Zulassung erfolgt immer über das für den Kunden zuständige Straßenverkehrsamt. Die Zulassungsstellen sind – ähnlich wie die Einwohnermeldeämter – regional orientiert und für die Kunden einer Gemeinde zuständig. Zur Anmeldung Ihres Neuwagens benötigen Sie das durch uns verschickte COC-Dokument für Ihren neuen Seat, Skoda, Suzuki oder Citroen. Daneben benötigen Sie die Doppelkarte der Versicherung. Diese erhalten Sie bereits vorab gegen die Nennung einer Schlüsselnummer des Neuwagens. Die Schlüsselnummer können Sie bei HVT Automobile GmbH jederzeit erfragen. Zusätzlich benötigen Sie Ihren Personalausweis und (in manchen Fällen) die Fahrzeugrechnung, die Sie ebenfalls von HVT Automobile GmbH zusammen mit Ihren Fahrzeugpapieren erhalten.
Welche Möglichkeiten der Bezahlung gibt es?
Bei der Abholung In Trier können Sie zwischen drei Methoden der Bezahlung wählen. Zum Einen kann die Zahlung in bar direkt vor Ort erfolgen. Des weiteren können Sie die Zahlung mittels eines Verrechnungsschecks vornehmen. Diesen Scheck stellen Sie auf HVT Automobile GmbH aus und legen ihn bei Abholung zusammen mit einem Bestätigungsschreiben Ihrer Bank vor, aus dem hervor geht, dass die Schecksumme auf Ihrem Verrechnungskonto gedeckt ist. Als dritte Methode können Sie die Rechnung mittels Überweisung bezahlen. Bitte beachten Sie jedoch, dass das Fahrzeug am Tag der Abholung bezahlt sein muss. Dies bedeutet, dass eine Überweisung bis zum Tag der Abholung bei uns eingegangen sein muss.
